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Berufsgenossenschaft & Arbeitsunfall

Beitragsbescheid Berufsgenossenschaft

Als Unternehmer oder Selbstständiger flattert der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft oft unerwartet ins Haus. Wir zeigen dir, wie du die Zahlen einordnest und was jetzt zu tun ist.

Was bedeutet das?

Der Beitragsbescheid kommt von deiner zuständigen Berufsgenossenschaft und legt fest, wie viel du für die gesetzliche Unfallversicherung deines Betriebs im vergangenen Jahr zahlen musst. Die Höhe berechnet sich in der Regel aus drei Faktoren: der Lohnsumme deiner Beschäftigten, dem Gefahrtarif deiner Branche (der das Unfallrisiko widerspiegelt) und dem sogenannten Umlagesoll der Berufsgenossenschaft. Auch Selbstständige ohne Angestellte können je nach Branche beitragspflichtig sein, teils mit einem Mindestbeitrag. Der Bescheid basiert meist auf der von dir eingereichten Lohnnachweiserklärung – Fehler oder verspätete Meldungen können zu abweichenden oder geschätzten Beträgen führen.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Prüfe, ob die im Bescheid zugrunde gelegte Lohnsumme mit deinen tatsächlichen Zahlen übereinstimmt
  2. 2Kontrolliere, ob die richtige Gefahrtarifstelle für deine Tätigkeit angewendet wurde
  3. 3Vergleiche den Bescheid mit deiner eingereichten Lohnnachweiserklärung – wurde diese rechtzeitig abgegeben?
  4. 4Bei Unstimmigkeiten kontaktiere die Berufsgenossenschaft direkt oder lege innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch ein
  5. 5Zahle den unstrittigen Betrag fristgerecht, auch wenn du gegen Teile des Bescheids Widerspruch einlegst

Welche Fristen gelten?

Für einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zustellung. Der Beitrag selbst ist meist zu einem im Bescheid genannten Fälligkeitsdatum zu zahlen, unabhängig von einem laufenden Widerspruch.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Wird der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt, können Mahngebühren, Säumniszuschläge und im weiteren Verlauf auch Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Ein Widerspruch gegen die Höhe des Beitrags setzt die Zahlungspflicht in der Regel nicht automatisch aus, sofern die Berufsgenossenschaft nicht ausdrücklich eine Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Häufige Fragen

Warum muss ich als Selbstständiger ohne Angestellte Beiträge zahlen?

In vielen Branchen, etwa im Bau- oder Handwerksbereich, besteht auch für Selbstständige ohne eigene Beschäftigte eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. In diesem Fall wird meist ein Mindestbeitrag fällig, unabhängig von der tatsächlichen Lohnsumme.

Was ist der Gefahrtarif und warum beeinflusst er den Beitrag?

Der Gefahrtarif ordnet Branchen und Tätigkeiten nach ihrem statistischen Unfallrisiko ein und bestimmt so einen Gefahrtarifpunkt für deinen Betrieb. Je höher das Risiko in deiner Branche eingeschätzt wird, desto höher fällt in der Regel der Beitrag im Verhältnis zur Lohnsumme aus.

Was passiert, wenn ich die Lohnnachweiserklärung nicht rechtzeitig abgebe?

Reichst du die Lohnnachweiserklärung nicht fristgerecht ein, kann die Berufsgenossenschaft die Lohnsumme schätzen, was oft zu einem höheren Beitrag führt als bei korrekter Meldung. Zusätzlich kann ein Verspätungszuschlag anfallen, daher lohnt es sich, die Meldefristen einzuhalten.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.