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Bauamt & Zoll

Einfuhrabgabenbescheid (Zoll)

Ein Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll überrascht viele, besonders bei privaten Online-Bestellungen aus dem Ausland. Meist lässt sich schnell klären, ob und wie viel du zahlen musst.

Was bedeutet das?

Mit dem Einfuhrabgabenbescheid setzt der Zoll Abgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für eine aus einem Nicht-EU-Land eingeführte Warensendung fest. Er ergeht, wenn eine Sendung beim Zoll kontrolliert wird und der Warenwert eine bestimmte Freigrenze übersteigt oder die Ware zollpflichtig ist. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach Warenwert, Warenart und geltendem Zollsatz sowie der Einfuhrumsatzsteuer von in der Regel 19 oder 7 Prozent. Der Bescheid enthält meist eine genaue Berechnung sowie Angaben zur betroffenen Sendung.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Prüfe im Bescheid genau, welche Sendung, welcher Warenwert und welche Abgabenart zugrunde gelegt wurden
  2. 2Vergleiche den angegebenen Warenwert mit deinem tatsächlichen Kaufpreis inklusive Versandkosten
  3. 3Bezahle den festgesetzten Betrag fristgerecht, um die Auslieferung der Sendung nicht weiter zu verzögern
  4. 4Lege bei einer fehlerhaften Berechnung oder falschem Warenwert innerhalb der Frist schriftlich Einspruch mit Belegen ein
  5. 5Bewahre Rechnung und Zahlungsnachweise des Kaufs für eventuelle Rückfragen des Zolls auf

Welche Fristen gelten?

Der Bescheid nennt meist eine Zahlungsfrist von rund zwei Wochen, gegen die Festsetzung kannst du in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch einlegen. Ohne Zahlung wird die Sendung häufig nicht ausgeliefert.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Zahlst du nicht fristgerecht, wird die Sendung in der Regel zurückgehalten oder an den Absender zurückgeschickt, zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen. Bei dauerhaftem Ausbleiben der Zahlung kann der Zoll die Forderung auch im Wege der Vollstreckung durchsetzen.

Häufige Fragen

Ab welchem Warenwert muss ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Einfuhrumsatzsteuer fällt bei privaten Sendungen aus Nicht-EU-Ländern in der Regel ab dem ersten Euro Warenwert an, während für Zollabgaben meist eine Freigrenze von 150 Euro Warenwert gilt.

Kann ich gegen einen Einfuhrabgabenbescheid Einspruch einlegen?

Ja, wenn du die Berechnung oder den zugrunde gelegten Warenwert für falsch hältst, kannst du innerhalb der genannten Frist schriftlich Einspruch beim Zoll einlegen.

Was passiert, wenn ich die Einfuhrabgaben nicht bezahle?

Die Sendung wird in der Regel nicht ausgeliefert und kann nach Ablauf einer Frist an den Absender zurückgesendet oder eingelagert werden, zudem können weitere Kosten entstehen.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.