Finanzamt & Steuern
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Du bist mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden und überlegst, Einspruch einzulegen. Das ist einfacher als gedacht und kostet dich in vielen Fällen nichts.
Was bedeutet das?
Ein Einspruch ist dein rechtliches Mittel, um eine Entscheidung des Finanzamts überprüfen zu lassen, wenn du sie für falsch hältst. Du kannst zum Beispiel widersprechen, wenn Ausgaben nicht anerkannt wurden, Angaben falsch übernommen wurden oder du zusätzliche Belege nachreichen möchtest. Der Einspruch ist formfrei, muss aber schriftlich erfolgen und erkennen lassen, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Das Finanzamt prüft den Fall dann komplett neu, was theoretisch auch dazu führen kann, dass sich der Bescheid zu deinen Ungunsten ändert, das nennt sich Verböserung und wird vorher angekündigt.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Schreib den Einspruch mit Datum, deinem Namen, deiner Steuernummer und dem Aktenzeichen des Bescheids
- 2Nenne kurz, wogegen du dich wendest und warum, eine ausführliche Begründung kann auch später nachgereicht werden
- 3Sende den Einspruch fristgerecht per Post oder Elster an dein Finanzamt
- 4Reiche fehlende Belege oder Nachweise so schnell wie möglich nach
- 5Beobachte die Fristen für eine mögliche Klage, falls das Finanzamt deinem Einspruch nicht folgt
Welche Fristen gelten?
Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Diese Frist ist strikt, nur in Ausnahmefällen, etwa bei nachweislich verspäteter Zustellung, kann sie sich verschieben.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Verpasst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch in engen Ausnahmefällen ändern. Damit verlierst du die Möglichkeit, zu Unrecht zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen.
Häufige Fragen
Kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid etwas?
Nein, ein Einspruch beim Finanzamt ist grundsätzlich kostenfrei, anders als eine spätere Klage vor dem Finanzgericht.
Muss ich den Einspruch sofort ausführlich begründen?
Nein, es reicht zunächst, den Einspruch fristgerecht einzulegen, die ausführliche Begründung kannst du meist noch nachreichen.
Kann sich mein Steuerbescheid durch den Einspruch auch verschlechtern?
Theoretisch ja, das Finanzamt prüft den gesamten Fall neu, eine solche Verböserung wird dir aber vorher mitgeteilt, sodass du den Einspruch noch zurücknehmen könntest.
Hast du genau so einen Brief bekommen?
Lad ihn hoch, unsere KI erklärt dir deinen konkreten Brief, erkennt Fristen und schlägt eine Antwort vor.
Weitere Begriffe aus Finanzamt & Steuern
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.