Bank & SCHUFA
SCHUFA-Auskunft / SCHUFA-Eintrag
Ein Brief mit einer SCHUFA-Auskunft oder Hinweis auf einen negativen Eintrag löst schnell Sorgen aus. Meist lässt sich die Sache klären, wenn du weißt, worum es geht und wie du vorgehst.
Was bedeutet das?
Die SCHUFA sammelt Daten zu deinem bisherigen Zahlungsverhalten, etwa zu Krediten, Handyverträgen oder offenen Rechnungen, und errechnet daraus einen Score, der deine Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Ein Brief dazu kann von der SCHUFA selbst kommen, etwa als jährliche Selbstauskunft, oder von einem Unternehmen, das dir wegen eines negativen Eintrags einen Vertrag verweigert. Negative Einträge entstehen meist durch unbezahlte, unbestrittene und mehrfach angemahnte Forderungen oder gerichtliche Maßnahmen wie einen Vollstreckungsbescheid. Der Eintrag soll andere Unternehmen vor einem Zahlungsausfall schützen, kann dir aber den Abschluss neuer Verträge erschweren.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Fordere eine kostenlose Selbstauskunft direkt bei der SCHUFA an, um alle gespeicherten Daten zu sehen
- 2Prüfe jeden Eintrag genau auf Richtigkeit, insbesondere Datum, Gläubiger und Höhe der Forderung
- 3Kontaktiere bei fehlerhaften Einträgen zunächst den Gläubiger, der die Meldung veranlasst hat, und bitte um Korrektur
- 4Beantrage bei der SCHUFA eine Berichtigung oder Löschung, wenn der Eintrag nachweislich falsch ist
- 5Begleiche berechtigte offene Forderungen zügig, da manche Einträge danach als erledigt gekennzeichnet werden
Welche Fristen gelten?
Für eine Reaktion auf einen fehlerhaften Eintrag gibt es keine gesetzliche Frist, je schneller du aber handelst, desto eher lässt sich der Score wieder verbessern. Wenn ein Unternehmen wegen eines SCHUFA-Eintrags einen Vertrag ablehnt, lohnt sich zeitnahes Nachfragen, um die Gründe zu klären.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Bleibt ein fehlerhafter Eintrag unkorrigiert, kann er dir weiterhin Kredite, Mietverträge oder Handyverträge erschweren. Berechtigte, aber unbezahlte Forderungen können zudem zu weiteren Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckung führen.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich meine kostenlose SCHUFA-Auskunft?
Du hast einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Datenübersicht nach Artikel 15 DSGVO, die du direkt über die SCHUFA-Webseite anfordern kannst.
Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag gespeichert?
Die meisten negativen Einträge werden nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht, oft nach drei Jahren ab Erledigung der Forderung, genaue Fristen unterscheiden sich je nach Art des Eintrags.
Kann ich einen falschen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Ja, bei nachweislich fehlerhaften Daten kannst du eine Berichtigung oder Löschung bei der SCHUFA beantragen, am besten mit Belegen zur ursprünglichen Forderung.
Hast du genau so einen Brief bekommen?
Lad ihn hoch, unsere KI erklärt dir deinen konkreten Brief, erkennt Fristen und schlägt eine Antwort vor.
Weitere Begriffe aus Bank & SCHUFA
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.