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Jobcenter & Bürgergeld

Erstattungsbescheid / Rückforderung

Ein Erstattungsbescheid vom Jobcenter sorgt bei vielen für Panik, weil plötzlich eine konkrete Geldsumme im Raum steht, die zurückgezahlt werden soll. Das ist unangenehm, aber es gibt Möglichkeiten, damit umzugehen.

Was bedeutet das?

Mit einem Erstattungsbescheid, oft auch Rückforderungsbescheid genannt, verlangt das Jobcenter bereits gezahltes Geld zurück. Er folgt meist auf einen Aufhebungsbescheid, in dem eine frühere Bewilligung ganz oder teilweise zurückgenommen wurde. Typische Gründe sind nicht gemeldetes Einkommen, doppelte Zahlungen oder nachträglich festgestellte Fehler in der Berechnung. Anders als beim Aufhebungsbescheid geht es hier konkret um die Summe, die du zurückzahlen sollst, und um die Art, wie das geschehen soll.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Prüfe, ob der genannte Betrag rechnerisch nachvollziehbar ist und zum Aufhebungsbescheid passt
  2. 2Kläre, ob der zugrunde liegende Aufhebungsbescheid überhaupt rechtmäßig war
  3. 3Frage beim Jobcenter oder einer Beratungsstelle nach, ob eine Aufrechnung mit laufenden Leistungen möglich ist
  4. 4Stelle bei Bedarf einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung, wenn du nicht sofort zahlen kannst
  5. 5Lege innerhalb der Frist Widerspruch ein, wenn du die Forderung für falsch hältst

Welche Fristen gelten?

Auch hier gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Bescheids. Ignorierst du die Frist, wird die Forderung bestandskräftig und damit vollstreckbar.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Bleibt der Bescheid unangefochten und zahlst du nicht, kann das Jobcenter die Summe mit späteren Leistungen verrechnen oder das Geld notfalls per Vollstreckung eintreiben. Zusätzlich können bei fehlender Reaktion Mahngebühren oder weitere Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Kann das Jobcenter die Rückforderung einfach mit meinem Bürgergeld verrechnen?

Ja, eine Aufrechnung mit laufenden Leistungen ist in bestimmten Grenzen möglich, meist bis zu einem Anteil des Regelbedarfs pro Monat. Über die genaue Höhe wird gesondert informiert.

Was, wenn ich das Geld gar nicht mehr habe?

Du kannst eine Ratenzahlung oder in Härtefällen einen Erlass beantragen. Ein Gespräch mit dem Jobcenter oder einer Schuldnerberatung hilft, eine tragbare Lösung zu finden.

Verjährt eine Rückforderung irgendwann?

Ja, grundsätzlich gelten Verjährungsfristen, meist vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Bescheid bestandskräftig wurde. Details dazu sollte im Zweifel eine Beratungsstelle prüfen.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.