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Jobcenter & Bürgergeld

Sanktionsbescheid / Minderungsbescheid

Ein Sanktionsbescheid, im Bürgergeld auch Minderungsbescheid genannt, bedeutet meist, dass dir weniger Geld ausgezahlt wird als bisher. Das klingt beunruhigend, aber du hast Möglichkeiten, dich dagegen zu wehren.

Was bedeutet das?

Mit diesem Bescheid teilt dir das Jobcenter mit, dass deine Leistung für einen bestimmten Zeitraum gekürzt wird, weil du zum Beispiel einen Termin ohne wichtigen Grund verpasst hast, eine zumutbare Arbeit abgelehnt hast oder Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt hast. Beim Bürgergeld gibt es seit der Reform meist zunächst eine Meldeaufforderung mit Anhörung, bevor eine Minderung ausgesprochen wird. Die Höhe und Dauer der Kürzung hängt vom konkreten Pflichtverstoß ab und ist im Gesetz gestaffelt. Wichtig zu wissen: Ein wichtiger Grund kann eine Minderung nachträglich verhindern oder aufheben.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Lies genau nach, welcher Pflichtverstoß dem Bescheid zugrunde liegt und für welchen Zeitraum die Minderung gilt
  2. 2Prüfe, ob du einen wichtigen Grund hattest, zum Beispiel Krankheit, und ob du diesen bereits mitgeteilt hast
  3. 3Reiche fehlende Nachweise, etwa ein Attest, so schnell wie möglich nach
  4. 4Lege innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch ein, wenn du die Kürzung für ungerechtfertigt hältst
  5. 5Wende dich bei finanzieller Notlage an das Jobcenter, ergänzende Sachleistungen sind teils möglich

Welche Fristen gelten?

Für den Widerspruch gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheids. Einen wichtigen Grund solltest du zudem so schnell wie möglich nachreichen, da er sonst oft nicht mehr berücksichtigt wird.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Ohne Widerspruch bleibt die Kürzung für den festgelegten Zeitraum bestehen und du musst mit weniger Geld auskommen. Bei wiederholten Pflichtverstößen können sich die Kürzungen zudem erhöhen oder verlängern.

Häufige Fragen

Um wie viel wird das Bürgergeld bei einer Sanktion gekürzt?

Das hängt vom konkreten Verstoß ab, häufig liegt die Kürzung bei zehn Prozent des Regelbedarfs für einen Monat, bei wiederholten Verstößen kann sie höher ausfallen.

Kann ich eine Sanktion nachträglich rückgängig machen?

Wenn du einen wichtigen Grund nachweist, etwa eine Krankschreibung für den verpassten Termin, kann die Minderung aufgehoben oder gar nicht erst verhängt werden.

Bekomme ich bei einer Kürzung noch Geld für Miete und Heizung?

Ja, die Kosten der Unterkunft sind von einer Regelbedarfsminderung meist nicht betroffen, sie werden in der Regel weiter übernommen.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.