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Zwangsvollstreckung & Privatinsolvenz

Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)

Eine Ladung zur Vermögensauskunft klingt bedrohlich, ist aber erst mal nur ein Termin, bei dem du deine finanzielle Lage offenlegen musst. Wir zeigen dir, wie du dich darauf vorbereitest, ohne in Panik zu verfallen.

Was bedeutet das?

Die Vermögensauskunft, früher eidesstattliche Versicherung genannt, ist eine Aufforderung des Gerichtsvollziehers, dein gesamtes Vermögen offenzulegen – also Konten, Fahrzeuge, Arbeitgeber, Wertgegenstände und Forderungen gegen Dritte. Sie wird angeordnet, wenn ein Gläubiger erfolglos versucht hat, eine Forderung bei dir einzutreiben, etwa weil eine Pfändung ins Leere lief. Der Gerichtsvollzieher nutzt die Auskunft, um herauszufinden, wo pfändbares Vermögen vorhanden ist. Die Angaben machst du unter Eid, falsche Angaben können strafbar sein.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Lies die Ladung genau und notiere dir Termin, Uhrzeit und Ort beim Gerichtsvollzieher
  2. 2Sammle rechtzeitig alle nötigen Unterlagen wie Kontoauszüge, Gehaltsnachweise und Fahrzeugpapiere
  3. 3Fülle das beigefügte Vermögensverzeichnis vollständig und wahrheitsgemäß aus
  4. 4Nimm den Termin unbedingt wahr oder bitte bei triftigem Grund rechtzeitig um Verlegung
  5. 5Erkundige dich bei einer Schuldnerberatung, wenn du unsicher bist, was angegeben werden muss

Welche Fristen gelten?

Der Termin steht meist mit konkretem Datum in der Ladung, oft mit mehreren Wochen Vorlauf. Eine Verlegung solltest du frühzeitig und schriftlich beim Gerichtsvollzieher beantragen, nicht erst kurz vorher.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Erscheinst du unentschuldigt nicht zum Termin, kann der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft beantragen. Zudem wird ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorgenommen, der sich negativ auf Kreditwürdigkeit und Vertragsabschlüsse auswirken kann.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich zum Termin beim Gerichtsvollzieher nicht erscheine?

Bleibst du ohne Entschuldigung fern, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um dich zur Abgabe der Vermögensauskunft zu zwingen.

Wie oft muss ich eine Vermögensauskunft abgeben?

In der Regel musst du sie nicht öfter als alle drei Jahre erneut abgeben, außer es gibt konkrete Anhaltspunkte für neues Vermögen.

Kommt die Vermögensauskunft ins Schuldnerverzeichnis?

Ja, die Abgabe wird automatisch im zentralen Schuldnerverzeichnis vermerkt und ist dort für Auskunftsberechtigte wie Banken oder Vermieter einsehbar.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.