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Inkasso & Mahnwesen

Ratenzahlungsvereinbarung

Du kannst eine offene Forderung nicht auf einmal bezahlen und bekommst oder brauchst eine Ratenzahlungsvereinbarung. Das ist ein sinnvoller Weg, um Schulden geordnet abzubauen. Hier erfährst du, worauf es dabei ankommt.

Was bedeutet das?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dir und einem Gläubiger, etwa einem Inkassounternehmen, einer Behörde oder einem Unternehmen, in dem festgelegt wird, dass du eine Schuld in mehreren festen Raten zurückzahlst statt auf einmal. Sie kann dir von der Gegenseite angeboten werden, oder du kannst selbst darum bitten, wenn du in finanziellen Schwierigkeiten steckst. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Prüfe die Gesamtsumme, die Ratenhöhe und die Laufzeit genau, bevor du unterschreibst
  2. 2Rechne nach, ob du dir die vereinbarten Raten dauerhaft leisten kannst, lieber realistisch niedriger ansetzen als riskieren
  3. 3Achte auf Klauseln zu Verzugsfolgen, etwa ob bei einer verpassten Rate die gesamte Restschuld sofort fällig wird
  4. 4Halte dich strikt an die vereinbarten Zahlungstermine und richte dafür am besten einen Dauerauftrag ein
  5. 5Melde dich sofort beim Gläubiger, wenn du eine Rate absehbar nicht zahlen kannst, statt einfach nicht zu zahlen

Welche Fristen gelten?

Die Fristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung selbst, meist mit einem festen Datum pro Monat für jede Rate. Verpasst du eine Frist, reagiere sofort, da viele Vereinbarungen eine kurze Nachfrist von wenigen Tagen vorsehen, bevor Konsequenzen greifen.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Verpasst du wiederholt Raten oder reagierst nicht auf Mahnungen dazu, wird häufig eine sogenannte Verfallsklausel wirksam, wodurch die gesamte Restschuld sofort in voller Höhe fällig wird. Das kann dazu führen, dass der Gläubiger direkt die Zwangsvollstreckung einleitet, ohne weitere Verhandlung.

Häufige Fragen

Kann ich eine Ratenzahlung auch nachträglich neu verhandeln?

Ja, wenn sich deine finanzielle Situation ändert, kannst du den Gläubiger um eine Anpassung bitten, eine Garantie darauf gibt es aber nicht.

Muss ich der ersten angebotenen Ratenhöhe zustimmen?

Nein, du kannst einen für dich machbaren Vorschlag unterbreiten, oft sind Gläubiger an einer verlässlichen Zahlung mehr interessiert als an der Höhe der einzelnen Rate.

Was passiert, wenn ich eine Rate einmal vergesse?

Das hängt von der Vereinbarung ab, kontaktiere den Gläubiger sofort und zahle nach, viele akzeptieren eine kurze Verzögerung ohne gleich alles fällig zu stellen.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.