Arbeitsrecht & Arbeitgeber
Abwicklungs- / Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft freundlicher als eine Kündigung, birgt aber wichtige Fallstricke, besonders beim Arbeitslosengeld. Lies dir das Angebot in Ruhe durch.
Was bedeutet das?
Mit einem Aufhebungsvertrag, manchmal auch Abwicklungsvertrag genannt, wird das Arbeitsverhältnis nicht durch eine einseitige Kündigung, sondern einvernehmlich zwischen dir und deinem Arbeitgeber beendet. Er wird meist angeboten, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte oder eine schnelle, einvernehmliche Lösung sucht, zum Beispiel bei Stellenabbau oder Konflikten. Verschickt oder überreicht wird der Vertrag von deinem Arbeitgeber, oft verbunden mit der Bitte um zeitnahe Unterschrift. Anders als bei einer Kündigung hast du hier keinen automatischen Kündigungsschutz, weil du dem Vertrag zustimmen musst.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Unterschreibe niemals sofort, sondern nimm dir Zeit, den Vertrag in Ruhe zu prüfen
- 2Lies genau, welches Beendigungsdatum, welche Abfindung und welche weiteren Regelungen wie Zeugnis oder Freistellung vereinbart werden
- 3Informiere dich vorab bei der Agentur für Arbeit über mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- 4Lass den Vertrag idealerweise von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor du unterschreibst
- 5Verhandle bei Bedarf über Punkte wie Abfindungshöhe, Freistellung oder das Zeugnis, bevor du unterschreibst
Welche Fristen gelten?
Anders als bei einer Kündigung gibt es keine gesetzliche Klagefrist, weil du dem Vertrag ja freiwillig zustimmst. Arbeitgeber setzen aber oft eine kurze Bedenkzeit von wenigen Tagen, du solltest dich davon aber nicht zu sehr unter Druck setzen lassen.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag, kann das bei der Agentur für Arbeit zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen, weil du aktiv am Verlust deines Arbeitsplatzes mitgewirkt hast. Prüfst du den Vertrag nicht genau, können dir außerdem finanzielle Nachteile entstehen, etwa bei einer zu geringen Abfindung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein, ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Du kannst ihn ablehnen, dann bleibt es entweder beim bestehenden Arbeitsverhältnis oder der Arbeitgeber muss gegebenenfalls regulär kündigen.
Gibt es beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Häufig ja, weil du dem Ende deines Arbeitsverhältnisses aktiv zustimmst. Es lohnt sich, das vorher direkt mit der Agentur für Arbeit zu klären.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
Das ist in den meisten Fällen sehr empfehlenswert, gerade wegen möglicher Nachteile beim Arbeitslosengeld und um die Abfindung und andere Konditionen richtig einzuschätzen.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.