Arbeitsrecht & Arbeitgeber
Kündigung (Arbeitsverhältnis)
Eine Kündigung im Briefkasten ist erst mal ein Schock. Wichtig ist jetzt vor allem, die kurze Frist für eine mögliche Klage nicht zu verpassen.
Was bedeutet das?
Mit einer Kündigung beendet dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einseitig, entweder ordentlich mit Kündigungsfrist oder in schweren Fällen außerordentlich fristlos. Gründe können betrieblich sein, zum Beispiel Stellenabbau, oder in deiner Person oder deinem Verhalten liegen. Verschickt wird die Kündigung von deinem Arbeitgeber, meist als Brief mit Unterschrift, da eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, um wirksam zu sein. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist rechtlich nicht wirksam.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Melde dich unverzüglich, am besten sofort, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren
- 2Prüfe das Datum des Zugangs der Kündigung genau, davon hängt die Klagefrist ab
- 3Willst du dich gegen die Kündigung wehren, wende dich innerhalb von drei Wochen an einen Anwalt für Arbeitsrecht
- 4Sammle relevante Unterlagen wie Arbeitsvertrag, bisherige Abmahnungen und die Kündigung selbst
- 5Kläre offene Punkte wie Resturlaub, Überstunden und ein mögliches Arbeitszeugnis rechtzeitig mit dem Arbeitgeber
Welche Fristen gelten?
Willst du dich gegen die Kündigung wehren, musst du in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist sehr streng, ein Verpassen führt meist dazu, dass die Kündigung als wirksam gilt.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Reichst du keine Klage innerhalb der Frist ein, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft gewesen wäre. Meldest du dich zu spät arbeitssuchend, kann das außerdem zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung zu klagen?
In der Regel gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist wird von Gerichten meist sehr streng gehandhabt.
Wann muss ich mich nach einer Kündigung arbeitssuchend melden?
Du solltest dich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um eine mögliche Sperrzeit zu vermeiden.
Ist eine mündliche Kündigung gültig?
Nein, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist sie unwirksam. Eine mündliche Kündigung oder eine per E-Mail reicht rechtlich nicht aus.
Hast du genau so einen Brief bekommen?
Lad ihn hoch, unsere KI erklärt dir deinen konkreten Brief, erkennt Fristen und schlägt eine Antwort vor.
Weitere Begriffe aus Arbeitsrecht & Arbeitgeber
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.