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Miete & Vermieter

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung flattert einmal im Jahr ins Haus und bringt entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben mit sich. Mit ein paar gezielten Blicken kannst du selbst prüfen, ob alles stimmt.

Was bedeutet das?

Die Betriebskostenabrechnung, oft auch Nebenkostenabrechnung genannt, rechnet die im Vorjahr gezahlten Vorauszahlungen mit den tatsächlich entstandenen Kosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister ab. Dein Vermieter erstellt sie einmal jährlich und listet auf, welche Kosten angefallen sind und wie sie auf dich als Mieter umgelegt wurden, meist nach Wohnfläche oder Personenzahl. Am Ende steht entweder eine Nachforderung, weil du zu wenig vorausgezahlt hast, oder ein Guthaben, das dir zurückerstattet wird.

Was solltest du jetzt tun?

  1. 1Prüfe, ob der Abrechnungszeitraum genau zwölf Monate umfasst und ob die Abrechnung form- und fristgerecht bei dir angekommen ist
  2. 2Kontrolliere den Verteilerschlüssel, meist Wohnfläche oder Personenzahl, und rechne exemplarisch eine Position selbst nach
  3. 3Vergleiche die aufgeführten Kostenarten mit deinem Mietvertrag, nicht alle Kosten dürfen umgelegt werden, etwa Verwaltungskosten oder Reparaturen meist nicht
  4. 4Fordere bei Unklarheiten Einsicht in die Belege beim Vermieter an, das steht dir grundsätzlich zu
  5. 5Bei berechtigten Zweifeln leg schriftlich und fristgerecht Widerspruch gegen die Abrechnung ein

Welche Fristen gelten?

Dein Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir zugestellt haben, sonst kann er eine Nachforderung meist nicht mehr geltend machen. Für Einwände gegen die Abrechnung selbst hast du in der Regel bis zu zwölf Monate nach Erhalt Zeit.

Was passiert, wenn du nicht reagierst?

Zahlst du eine berechtigte Nachforderung nicht, kann der Vermieter den Betrag einfordern und im schlimmsten Fall gerichtlich geltend machen. Prüfst du die Abrechnung gar nicht und es stecken Fehler drin, zahlst du möglicherweise mehr, als du eigentlich müsstest.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Betriebskostenabrechnung zu prüfen und zu widersprechen?

In der Regel hast du zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, um begründete Einwände vorzubringen.

Darf der Vermieter alle Kosten auf mich umlegen?

Nein, nur die im Mietvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Betriebskosten, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören meist nicht dazu.

Kann ich Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung verlangen?

Ja, als Mieter hast du grundsätzlich das Recht, die Originalbelege beim Vermieter oder der Hausverwaltung einzusehen.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.