Miete & Vermieter
Kündigung wegen Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung trifft viele Mieter unvorbereitet und löst oft Existenzangst aus. Wichtig zu wissen: Der Vermieter muss dafür klare Voraussetzungen erfüllen, und du hast in der Regel ausreichend Zeit, dich darauf einzustellen.
Was bedeutet das?
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs teilt dir der Vermieter mit, dass er die Wohnung für sich selbst, einen nahen Angehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und konkret begründen, wer einziehen soll und warum. Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund, aber nur wenn die Begründung stimmig und nachvollziehbar ist, ein pauschaler Verweis reicht meist nicht aus.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Prüfe, ob die Kündigung schriftlich erfolgt ist und die Person, für die Eigenbedarf angemeldet wird, konkret benannt und der Bedarf begründet wird
- 2Kontrolliere die für dich geltende Kündigungsfrist, sie hängt von der Dauer deines Mietverhältnisses ab
- 3Prüfe, ob du dich auf Härtefallgründe berufen kannst, etwa hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder fehlender Ersatzwohnraum
- 4Leg bei Zweifeln an der Begründung fristgerecht schriftlich Widerspruch ein, am besten nach Rücksprache mit einem Mieterverein
- 5Beginn frühzeitig mit der Wohnungssuche, auch wenn du die Kündigung noch prüfen lässt
Welche Fristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren meist drei Monate, bei fünf bis acht Jahren meist sechs Monate und bei mehr als acht Jahren meist neun Monate. Einen möglichen Widerspruch wegen Härtefall solltest du spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich einreichen.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Reagierst du nicht und die Kündigung ist wirksam, musst du die Wohnung zum genannten Termin räumen, im Streitfall kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Ein rechtzeitiger und begründeter Widerspruch kann dagegen zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses führen, zumindest für eine gewisse Zeit.
Häufige Fragen
Kann ich einer Eigenbedarfskündigung widersprechen?
Ja, wenn ein Härtefall vorliegt oder die Begründung des Vermieters nicht ausreicht, kannst du fristgerecht schriftlich widersprechen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?
Sie richtet sich nach der Wohndauer und liegt meist zwischen drei und neun Monaten.
Muss der Vermieter den Eigenbedarf beweisen?
Er muss ihn im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründen, im Streitfall kann ein Gericht die Angaben überprüfen.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.