Miete & Vermieter
Mietminderung
Wenn in der Wohnung etwas gravierend nicht funktioniert, musst du nicht die volle Miete weiterzahlen. Eine Mietminderung ist ein gesetzliches Recht, das aber richtig angewendet werden will.
Was bedeutet das?
Eine Mietminderung bedeutet, dass du wegen eines Mangels an der Wohnung vorübergehend weniger Miete zahlst, zum Beispiel bei Schimmel, Heizungsausfall im Winter, Wasserschaden, Lärm durch Bauarbeiten oder einer nicht funktionierenden Heizung. Der Mangel muss die Nutzung der Wohnung tatsächlich einschränken, kleine Schönheitsfehler reichen meist nicht aus. Wichtig ist, dass du den Mangel zuerst dem Vermieter meldest, denn ohne diese Anzeige ist eine Minderung meist nicht wirksam.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Melde den Mangel dem Vermieter sofort schriftlich, am besten mit Fotos und einer genauen Beschreibung
- 2Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels
- 3Prüfe anhand von Mietminderungstabellen oder mit rechtlicher Beratung, welche Minderungsquote realistisch angemessen ist
- 4Kündige die Mietminderung schriftlich an und mindere erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige, nicht rückwirkend
- 5Zahl die geminderte Miete nur unter Vorbehalt und dokumentiere den weiteren Verlauf, etwa mit einem Mängeltagebuch
Welche Fristen gelten?
Die Minderung gilt in der Regel ab dem Tag, an dem du den Mangel dem Vermieter gemeldet hast, nicht rückwirkend für die Zeit davor. Für die Frist, die du dem Vermieter zur Mängelbeseitigung setzt, gibt es keine feste gesetzliche Vorgabe, üblich sind je nach Dringlichkeit wenige Tage bis zu zwei Wochen.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Minderst du die Miete ohne vorherige Mängelanzeige oder in unangemessener Höhe, riskierst du selbst einen Zahlungsrückstand, der wiederum eine Abmahnung oder Kündigung des Vermieters nach sich ziehen kann. Meldest du den Mangel dagegen gar nicht und zahlst einfach weiter voll, verschenkst du unter Umständen berechtigte Ansprüche.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Mietminderung sein?
Das hängt vom konkreten Mangel und seiner Schwere ab, es gibt Orientierungstabellen mit üblichen Minderungsquoten, im Zweifel hilft eine rechtliche Beratung bei der Einschätzung.
Muss ich den Mangel dem Vermieter erst melden, bevor ich mindere?
Ja, ohne vorherige Mängelanzeige ist eine Mietminderung in der Regel nicht wirksam.
Kann mir wegen Mietminderung gekündigt werden?
Bei einer berechtigten und angemessenen Minderung meist nicht, bei einer überzogenen oder unberechtigten Minderung kann aber ein Zahlungsrückstand entstehen, der Konsequenzen haben kann.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.