Miete & Vermieter
Kautionsabrechnung
Nach dem Auszug wartest du auf dein Geld, und dann kommt die Kautionsabrechnung mit teils überraschenden Abzügen. Mit dem richtigen Blick kannst du erkennen, ob alles fair zugeht.
Was bedeutet das?
In der Kautionsabrechnung rechnet dein ehemaliger Vermieter ab, wie viel von der hinterlegten Mietkaution dir zurückgezahlt wird und ob er Beträge einbehält, etwa für offene Nebenkosten, Schönheitsreparaturen oder Schäden in der Wohnung. Der Vermieter darf die Kaution nicht beliebig lange zurückhalten, sondern muss innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen. Ein Teil der Kaution darf er aber so lange zurückbehalten, wie noch eine offene Betriebskostenabrechnung aussteht.
Was solltest du jetzt tun?
- 1Prüfe jede einzelne Position der Abrechnung und vergleiche sie mit dem Übergabeprotokoll und dem Zustand der Wohnung beim Auszug
- 2Kontrolliere, ob die abgezogenen Kosten tatsächlich dir zuzurechnende Schäden betreffen und keine normale Abnutzung
- 3Prüfe, ob Klauseln zu Schönheitsreparaturen in deinem Mietvertrag überhaupt wirksam waren
- 4Fordere bei unklaren Abzügen Belege und Rechnungen vom Vermieter an
- 5Setze dem Vermieter bei ungerechtfertigten Abzügen oder unangemessen langer Wartezeit schriftlich eine Frist zur Auszahlung
Welche Fristen gelten?
Eine feste gesetzliche Frist zur Kautionsabrechnung gibt es nicht, üblich und von Gerichten oft akzeptiert sind aber bis zu sechs Monate nach Auszug, in einfachen Fällen auch deutlich weniger. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zu deren Erstellung zurückbehalten.
Was passiert, wenn du nicht reagierst?
Reagierst du nicht auf eine fehlerhafte Abrechnung, bleibt es bei den vorgenommenen Abzügen und du bekommst weniger Geld zurück, als dir zusteht. Zahlt der Vermieter trotz Fristsetzung gar nicht, kannst du die Rückzahlung notfalls gerichtlich geltend machen, etwa im Mahnverfahren.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Eine feste Frist gibt es nicht, üblich sind bis zu sechs Monate nach Auszug, ein Teil kann bis zur fälligen Betriebskostenabrechnung länger zurückgehalten werden.
Darf der Vermieter die Kaution für normale Abnutzung einbehalten?
Nein, für gewöhnliche Abnutzung durch normalen Gebrauch darf der Vermieter grundsätzlich nichts von der Kaution abziehen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Setze eine schriftliche Zahlungsfrist und ziehe bei anhaltender Verweigerung rechtliche Schritte wie ein Mahnverfahren in Betracht.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Schreiben empfehlen wir zusätzlich einen Fachanwalt oder eine Beratungsstelle.